Willkommen bei der elektronischen Melderegisterauskunft – EMRA – der Stadt Essen

EMRA, die elektronische Melderegisterauskunft, gibt Ihnen die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen um auf elektronischem Wege zeitnah eine Antwort zu erhalten.

Was ist eine Melderegisterauskunft?

Über eine Melderegisterauskunft erhalten Sie zu einer natürlichen Person die im Melderegister der Stadt Essen gespeicherte Meldeadresse. Achtung: Eine Melderegisterauskunft ist keine Meldebescheinigung!

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Die Adressdaten einer Privatperson erhalten Sie nur, wenn die Person auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Daten eindeutig identifizierbar ist. Eine Anfrage ist auch dann gebührenpflichtig, wenn auf der Grundlage Ihrer Angaben keine Adressauskunft erteilt werden kann. Dies ist der Fall, wenn

  • mit Ihren Angaben keine Person ermittelt werden konnte,
  • mit Ihren Angaben mehrere Personen ermittelt wurden oder
  • die angefragte Person eine Übermittlungssperre hat.

Je mehr und genauere Angaben Sie machen können, umso leichter ist eine Person eindeutig identifizierbar. Insbesondere bei gängigen Nachnamen wie Müller, Meier oder Schulze sollten Sie daher unbedingt noch das Geburtsdatum oder eine ältere Anschrift angeben, um eine konkrete Antwort zu erhalten.

Kostenpflichtige Dienstleistung

Die elektronische Melderegisterauskunft ist, wie Melderegisterauskünfte auf herkömmlichen Weg, kostenpflichtig. Die Gebühr für die Beantwortung einer Anfrage bei EMRA beträgt jedoch nur 6,- € im Gegensatz zu 11,- € bei einer Anfrage ohne EMRA.

Wie funktioniert eine Anfrage über EMRA?

1. Sie fragen einmalig oder nur sehr selten Melderegisterauskünfte an:
  • Klicken Sie ohne vorherige Registrierung auf „Anfrage stellen“
  • Geben Sie an, ob Ihre Anfrage einen gewerblichen Zweck verfolgt. Wenn Sie privat anfragen, lassen Sie die Felder frei. In jedem Fall muss jedoch bestätigt werden, dass die Anfrage nicht zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels genutzt wird, sonst ist keine Beantwortung möglich.
  • Geben Sie die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person an. Achten Sie auf korrekte Schreibweise. Klicken Sie auf „Hinzufügen“.
  • Bei Bedarf können Sie nun direkt weitere Personen suchen. Wenn dies nicht erforderlich ist, geben Sie keine weiteren Daten an und klicken auf „Weiter“.
  • Geben Sie Ihre Kontodaten für das Lastschriftverfahren an.
  • Vergeben Sie einen Benutzernamen und ein Passwort.
  • Sie sehen nun noch einmal Ihre Anfragen und Ihre Kontodaten. Bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und die Bedingungen für das Lastschriftverfahren. Wenn alles richtig ist, Können Sie durch Klick auf „Zahlungspflichtige Leistung abschließen“ die Anfrage abschicken.
2. Sie fragen regelmäßig Melderegisterauskünfte an:
  • Zunächst müssen Sie sich unter dem Menüpunkt „Registrierung“ mit Ihren Daten registrieren. Vergeben Sie einen Benutzernamen und Passwort.
  • Sie erhalten per Email einen 1. Registrierungsschlüssel.
  • Sie erhalten per Post einen 2. Registrierungsschlüssel.
  • Mit diesen 2 Registrierungsschlüsseln können Sie dann Ihr Benutzerkonto freischalten.
  • Sie müssen sich nun bei zukünftigen Anfragen nur noch mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden und können auch mehrere Anfragen stellen.

Anmeldung




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